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Ratgeber

Wer muss das Treppenhaus reinigen Mieter oder Vermieter?

3. Juni 2026
11 min Lesezeit
Verfasst von Georgios Tsachidis
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Kaum ein Thema sorgt im Mehrfamilienhaus für so viel Ärger wie der Putzplan im Treppenhaus. Der eine putzt nie, der andere fühlt sich ausgenutzt, und am Ende staubt es in jeder Ecke. Die zentrale Frage dahinter: Wer muss das Treppenhaus eigentlich reinigen – Mieter oder Vermieter? Die Antwort ist klarer, als die meisten denken – sie steht in deinem Mietvertrag.

In diesem Ratgeber zeigt Glanz & Glimmer, wer rechtlich für die Treppenhausreinigung zuständig ist, wann die Kosten umlagefähig sind, was bei Streit gilt – und wie Vermieter und Hausverwaltungen das Dauerthema mit einer Profi-Firma ein für alle Mal lösen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel gilt immer dein konkreter Mietvertrag.

Mietvertragentscheidet, wer putzen muss
§2 BetrKVmacht Profi-Reinigung umlagefähig
1×/Wocheübliche Reinigungsfrequenz
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Grundsätzlich der Vermieter – er darf die Pflicht aber per Mietvertrag/Hausordnung auf die Mieter übertragen
  • Ohne wirksame Klausel bleibt die Pflicht beim Vermieter
  • Beauftragt der Vermieter eine Firma, sind die Kosten umlagefähig (§2 BetrKV) – über die Nebenkosten
  • Glanz & Glimmer übernimmt die Treppenhausreinigung zum umlagefähigen Festpreis – Schluss mit Putzplan-Streit

Wer ist grundsätzlich für die Treppenhausreinigung zuständig?

Rechtlich ist zunächst der Vermieter für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen verantwortlich – Treppenhaus, Flure, Eingang, Keller, Aufzug. Das gehört zur Pflicht, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Der entscheidende Punkt: Er darf diese Pflicht auf die Mieter übertragen – und genau das passiert in fast jedem Mietvertrag.

Die Übertragung erfolgt über eine Klausel im Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung – meist als Putzplan im wöchentlichen Turnus. Steht dort nichts oder ist die Klausel unwirksam, bleibt die Reinigungspflicht beim Vermieter. Dann kann er entweder selbst reinigen oder eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen.

Klausel im Mietvertrag

Steht eine wirksame Reinigungspflicht im Vertrag, müssen die Mieter putzen – meist nach Putzplan im Turnus.

Hausordnung

Eine wirksam einbezogene Hausordnung kann den Turnus regeln. Sie muss Teil des Mietvertrags sein, nicht nur Aushang.

Keine Regelung

Fehlt eine wirksame Klausel, bleibt die Pflicht beim Vermieter – er reinigt selbst oder beauftragt eine Firma.

Eigentümergemeinschaft (WEG)

In der WEG regelt die Gemeinschaftsordnung bzw. ein Beschluss, wer reinigt – oft per Vergabe an eine Reinigungsfirma.

Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja – beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, sind die laufenden Kosten umlagefähige Betriebskosten nach §2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und werden über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter verteilt. Das ist für Vermieter und Hausverwaltungen oft die sauberste Lösung: keine Putzplan-Diskussionen, professionelle Sauberkeit, und die Kosten landen nicht beim Eigentümer.

LeistungUmlagefähig?
Laufende Treppenhausreinigung (Firma)Ja – §2 BetrKV
Reinigung Eingang, Flure, AufzugJa
Fensterreinigung GemeinschaftsflächenJa, wenn regelmäßig
Einmalige Grund-/SonderreinigungNein, i. d. R. nicht
Reinigung nach Instandsetzung/BauNein (Instandhaltung)

Wichtig ist eine ordnungsgemäße Rechnung: Sie muss die Leistung klar ausweisen, damit sie in der Nebenkostenabrechnung sauber umgelegt werden kann. Glanz & Glimmer stellt dafür transparente Festpreis-Rechnungen aus, die jeder Hausverwaltung die Abrechnung erleichtern. Mehr dazu im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

Glanz & Glimmer Klartext

Für Vermieter ist die Profi-Reinigung oft die günstigere Lösung – nicht die teurere. Die Kosten sind umlagefähig, also trägt sie nicht der Eigentümer, sondern verteilt sich auf alle Parteien. Dafür gibt es nie wieder Streit über den Putzplan, keine Abmahnungen und ein durchgehend gepflegtes Haus, das den Wert der Immobilie schützt.

Was passiert, wenn ein Mieter nicht putzt?

Verweigert ein Mieter trotz wirksamer Putzpflicht die Reinigung, hat der Vermieter klare Möglichkeiten. Zunächst kann er abmahnen. Bleibt der Mieter untätig, darf der Vermieter im Wiederholungsfall eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem säumigen Mieter in Rechnung stellen – die sogenannte Ersatzvornahme.

In der Praxis enden solche Konflikte meist gleich: Der Vermieter oder die Hausverwaltung vergibt die Treppenhausreinigung komplett an eine Firma. Das beendet das Dauerproblem dauerhaft – jeder zahlt anteilig über die Nebenkosten, niemand muss mehr selbst zum Wischmopp greifen, und das Haus ist immer sauber. Genau diese Lösung übernimmt Glanz & Glimmer für Häuser in ganz Niederbayern.

Wie oft und was genau wird im Treppenhaus gereinigt?

Eine feste gesetzliche Frequenz gibt es nicht – üblich und gerichtlich anerkannt ist die wöchentliche Reinigung der Gemeinschaftsflächen. In stark genutzten Häusern, bei Erdgeschoss-Eingängen oder mit Aufzug kann auch zweimal pro Woche sinnvoll sein. Eine professionelle Treppenhausreinigung umfasst deutlich mehr als nur Treppen wischen.

Treppen & Böden

Stufen, Podeste, Eingangsbereich und Flure feucht wischen – inklusive Ecken und Kanten, die gern vergessen werden.

Geländer & Kontaktflächen

Handläufe, Geländer, Lichtschalter, Klingeltableau und Türgriffe – die hygienisch wichtigen Kontaktpunkte.

Aufzug & Eingang

Aufzugkabine, Spiegel, Tasten und der Eingangsbereich als Visitenkarte des Hauses.

Fenster & Briefkästen

Treppenhausfenster, Briefkastenanlage und Glasflächen im vereinbarten Intervall – für einen rundum gepflegten Eindruck.

Warum Glanz & Glimmer für die Treppenhausreinigung in Deggendorf?

Glanz & Glimmer ist die regional verankerte Reinigungsfirma für die professionelle Treppenhausreinigung in Deggendorf und ganz Niederbayern – für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Wir lösen das Putzplan-Problem mit festem Intervall, umlagefähigem Festpreis und einer Rechnung, die jede Nebenkostenabrechnung einfach macht.

Umlagefähiger Festpreis

Transparente Festpreise ab 38 €/Std. – nach §2 BetrKV umlagefähig, sodass die Kosten nicht der Eigentümer trägt, sondern sich auf alle Parteien verteilen.

Saubere Rechnung

Ordnungsgemäße Rechnung mit klar ausgewiesener Leistung – ideal für die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung.

Festes Intervall

Wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf – feste Termine, an die Sie nie wieder denken müssen. Schluss mit Putzplan-Streit.

Fester Ansprechpartner

Festes Team pro Objekt, ein Ansprechpartner für die ganze Hausverwaltung – ohne wechselnde Subunternehmer.

Vollständig versichert

Betriebshaftpflicht inklusive, geschultes Personal, umweltfreundliche Reinigungsmittel nach deutschen Standards.

Antwort in 30 Minuten

Anfrage gestellt, Festpreis erhalten – in der Regel innerhalb von 30 Minuten. Schnell vor Ort im gesamten Landkreis Deggendorf.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Wer muss das Treppenhaus reinigen – Mieter oder Vermieter?+
Grundsätzlich der Vermieter – er darf die Pflicht aber per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen (Regelfall, meist Putzplan im Turnus). Ohne wirksame Klausel bleibt die Pflicht beim Vermieter, der die Reinigung als umlagefähige Betriebskosten weitergeben kann.
Sind die Kosten umlagefähig?+
Ja. Beauftragt der Vermieter eine Firma, sind die laufenden Kosten nach §2 BetrKV umlagefähig und werden über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter verteilt. Voraussetzung ist die Umlage-Vereinbarung im Mietvertrag. Einmalige Grundreinigungen sind meist nicht umlagefähig.
Was, wenn ein Mieter nicht putzt?+
Der Vermieter kann abmahnen und im Wiederholungsfall eine Firma auf Kosten des säumigen Mieters beauftragen (Ersatzvornahme). Meist wird das Problem gelöst, indem die Reinigung komplett an eine Firma vergeben und umgelegt wird – das beendet den Streit dauerhaft.
Wie oft muss gereinigt werden?+
Eine feste gesetzliche Frequenz gibt es nicht – üblich und anerkannt ist eine wöchentliche Reinigung. Bei starker Nutzung oder Aufzug auch zweimal pro Woche. Glanz & Glimmer stimmt das Intervall individuell auf Haus und Nutzung ab.
Übernimmt Glanz & Glimmer das in Deggendorf?+
Ja. Wir übernehmen die regelmäßige Treppenhausreinigung für Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs in Deggendorf, Plattling, Osterhofen und ganz Niederbayern – Treppen, Geländer, Eingang, Aufzug und Fenster, zu umlagefähigem Festpreis mit ordnungsgemäßer Rechnung.

Treppenhausreinigung zum umlagefähigen Festpreis anfragen

Schluss mit Putzplan-Streit und unsauberen Eingängen: Eine professionelle Treppenhausreinigung hält das Haus durchgehend gepflegt, schützt den Wert der Immobilie und ist für Vermieter dank Umlagefähigkeit oft die wirtschaftlichste Lösung.

Glanz & Glimmer übernimmt die regelmäßige Treppenhausreinigung für Ihr Haus – mit festem Intervall, umlagefähigem Festpreis und sauberer Rechnung für die Nebenkostenabrechnung. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an, in der Regel antworten wir innerhalb von 30 Minuten.

Treppenhausreinigung anfragen – umlagefähiger Festpreis

Glanz & Glimmer reinigt Treppenhäuser für Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs in Deggendorf, Plattling, Osterhofen und ganz Niederbayern – festes Intervall, umlagefähig, mit sauberer Rechnung. Antwort in 30 Minuten.

+49 176 43156773
VersichertFestpreisAntwort in 30 Min
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Georgios Tsachidis

Gründer & Geschäftsführer, Glanz & Glimmer GbR

Als Gründer von Glanz & Glimmer verfügt Georgios über umfassende Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Deggendorf. Mit seinem Team betreut er Privat- und Geschäftskunden in Niederbayern und ganz Bayern.

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