Kaum ein Thema sorgt im Mehrfamilienhaus für so viel Ärger wie der Putzplan im Treppenhaus. Der eine putzt nie, der andere fühlt sich ausgenutzt, und am Ende staubt es in jeder Ecke. Die zentrale Frage dahinter: Wer muss das Treppenhaus eigentlich reinigen – Mieter oder Vermieter? Die Antwort ist klarer, als die meisten denken – sie steht in deinem Mietvertrag.
In diesem Ratgeber zeigt Glanz & Glimmer, wer rechtlich für die Treppenhausreinigung zuständig ist, wann die Kosten umlagefähig sind, was bei Streit gilt – und wie Vermieter und Hausverwaltungen das Dauerthema mit einer Profi-Firma ein für alle Mal lösen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel gilt immer dein konkreter Mietvertrag.
- Grundsätzlich der Vermieter – er darf die Pflicht aber per Mietvertrag/Hausordnung auf die Mieter übertragen
- Ohne wirksame Klausel bleibt die Pflicht beim Vermieter
- Beauftragt der Vermieter eine Firma, sind die Kosten umlagefähig (§2 BetrKV) – über die Nebenkosten
- Glanz & Glimmer übernimmt die Treppenhausreinigung zum umlagefähigen Festpreis – Schluss mit Putzplan-Streit
Wer ist grundsätzlich für die Treppenhausreinigung zuständig?
Rechtlich ist zunächst der Vermieter für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen verantwortlich – Treppenhaus, Flure, Eingang, Keller, Aufzug. Das gehört zur Pflicht, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Der entscheidende Punkt: Er darf diese Pflicht auf die Mieter übertragen – und genau das passiert in fast jedem Mietvertrag.
Die Übertragung erfolgt über eine Klausel im Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung – meist als Putzplan im wöchentlichen Turnus. Steht dort nichts oder ist die Klausel unwirksam, bleibt die Reinigungspflicht beim Vermieter. Dann kann er entweder selbst reinigen oder eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen.
Klausel im Mietvertrag
Steht eine wirksame Reinigungspflicht im Vertrag, müssen die Mieter putzen – meist nach Putzplan im Turnus.
Hausordnung
Eine wirksam einbezogene Hausordnung kann den Turnus regeln. Sie muss Teil des Mietvertrags sein, nicht nur Aushang.
Keine Regelung
Fehlt eine wirksame Klausel, bleibt die Pflicht beim Vermieter – er reinigt selbst oder beauftragt eine Firma.
Eigentümergemeinschaft (WEG)
In der WEG regelt die Gemeinschaftsordnung bzw. ein Beschluss, wer reinigt – oft per Vergabe an eine Reinigungsfirma.
Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja – beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, sind die laufenden Kosten umlagefähige Betriebskosten nach §2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und werden über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter verteilt. Das ist für Vermieter und Hausverwaltungen oft die sauberste Lösung: keine Putzplan-Diskussionen, professionelle Sauberkeit, und die Kosten landen nicht beim Eigentümer.
| Leistung | Umlagefähig? |
|---|---|
| Laufende Treppenhausreinigung (Firma) | Ja – §2 BetrKV |
| Reinigung Eingang, Flure, Aufzug | Ja |
| Fensterreinigung Gemeinschaftsflächen | Ja, wenn regelmäßig |
| Einmalige Grund-/Sonderreinigung | Nein, i. d. R. nicht |
| Reinigung nach Instandsetzung/Bau | Nein (Instandhaltung) |
Wichtig ist eine ordnungsgemäße Rechnung: Sie muss die Leistung klar ausweisen, damit sie in der Nebenkostenabrechnung sauber umgelegt werden kann. Glanz & Glimmer stellt dafür transparente Festpreis-Rechnungen aus, die jeder Hausverwaltung die Abrechnung erleichtern. Mehr dazu im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.
Für Vermieter ist die Profi-Reinigung oft die günstigere Lösung – nicht die teurere. Die Kosten sind umlagefähig, also trägt sie nicht der Eigentümer, sondern verteilt sich auf alle Parteien. Dafür gibt es nie wieder Streit über den Putzplan, keine Abmahnungen und ein durchgehend gepflegtes Haus, das den Wert der Immobilie schützt.
Was passiert, wenn ein Mieter nicht putzt?
Verweigert ein Mieter trotz wirksamer Putzpflicht die Reinigung, hat der Vermieter klare Möglichkeiten. Zunächst kann er abmahnen. Bleibt der Mieter untätig, darf der Vermieter im Wiederholungsfall eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem säumigen Mieter in Rechnung stellen – die sogenannte Ersatzvornahme.
In der Praxis enden solche Konflikte meist gleich: Der Vermieter oder die Hausverwaltung vergibt die Treppenhausreinigung komplett an eine Firma. Das beendet das Dauerproblem dauerhaft – jeder zahlt anteilig über die Nebenkosten, niemand muss mehr selbst zum Wischmopp greifen, und das Haus ist immer sauber. Genau diese Lösung übernimmt Glanz & Glimmer für Häuser in ganz Niederbayern.
Wie oft und was genau wird im Treppenhaus gereinigt?
Eine feste gesetzliche Frequenz gibt es nicht – üblich und gerichtlich anerkannt ist die wöchentliche Reinigung der Gemeinschaftsflächen. In stark genutzten Häusern, bei Erdgeschoss-Eingängen oder mit Aufzug kann auch zweimal pro Woche sinnvoll sein. Eine professionelle Treppenhausreinigung umfasst deutlich mehr als nur Treppen wischen.
Treppen & Böden
Stufen, Podeste, Eingangsbereich und Flure feucht wischen – inklusive Ecken und Kanten, die gern vergessen werden.
Geländer & Kontaktflächen
Handläufe, Geländer, Lichtschalter, Klingeltableau und Türgriffe – die hygienisch wichtigen Kontaktpunkte.
Aufzug & Eingang
Aufzugkabine, Spiegel, Tasten und der Eingangsbereich als Visitenkarte des Hauses.
Fenster & Briefkästen
Treppenhausfenster, Briefkastenanlage und Glasflächen im vereinbarten Intervall – für einen rundum gepflegten Eindruck.
Warum Glanz & Glimmer für die Treppenhausreinigung in Deggendorf?
Glanz & Glimmer ist die regional verankerte Reinigungsfirma für die professionelle Treppenhausreinigung in Deggendorf und ganz Niederbayern – für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Wir lösen das Putzplan-Problem mit festem Intervall, umlagefähigem Festpreis und einer Rechnung, die jede Nebenkostenabrechnung einfach macht.
Umlagefähiger Festpreis
Transparente Festpreise ab 38 €/Std. – nach §2 BetrKV umlagefähig, sodass die Kosten nicht der Eigentümer trägt, sondern sich auf alle Parteien verteilen.
Saubere Rechnung
Ordnungsgemäße Rechnung mit klar ausgewiesener Leistung – ideal für die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung.
Festes Intervall
Wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf – feste Termine, an die Sie nie wieder denken müssen. Schluss mit Putzplan-Streit.
Fester Ansprechpartner
Festes Team pro Objekt, ein Ansprechpartner für die ganze Hausverwaltung – ohne wechselnde Subunternehmer.
Vollständig versichert
Betriebshaftpflicht inklusive, geschultes Personal, umweltfreundliche Reinigungsmittel nach deutschen Standards.
Antwort in 30 Minuten
Anfrage gestellt, Festpreis erhalten – in der Regel innerhalb von 30 Minuten. Schnell vor Ort im gesamten Landkreis Deggendorf.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Wer muss das Treppenhaus reinigen – Mieter oder Vermieter?+
Sind die Kosten umlagefähig?+
Was, wenn ein Mieter nicht putzt?+
Wie oft muss gereinigt werden?+
Übernimmt Glanz & Glimmer das in Deggendorf?+
Treppenhausreinigung zum umlagefähigen Festpreis anfragen
Schluss mit Putzplan-Streit und unsauberen Eingängen: Eine professionelle Treppenhausreinigung hält das Haus durchgehend gepflegt, schützt den Wert der Immobilie und ist für Vermieter dank Umlagefähigkeit oft die wirtschaftlichste Lösung.
Glanz & Glimmer übernimmt die regelmäßige Treppenhausreinigung für Ihr Haus – mit festem Intervall, umlagefähigem Festpreis und sauberer Rechnung für die Nebenkostenabrechnung. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an, in der Regel antworten wir innerhalb von 30 Minuten.
Treppenhausreinigung anfragen – umlagefähiger Festpreis
Glanz & Glimmer reinigt Treppenhäuser für Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs in Deggendorf, Plattling, Osterhofen und ganz Niederbayern – festes Intervall, umlagefähig, mit sauberer Rechnung. Antwort in 30 Minuten.