5,0 bei 30 Google-Bewertungen

Winterdienst in Niederbayern

Zuverlässiger Winterdienst in Deggendorf und ganz Niederbayern: Schneeräumung, Streudienst und sichere Wege, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.

+49 178 5491340
Schneeräumen mit der Schneeschaufel auf einem Gehweg

Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt, muss im Winter in der Regel den Gehweg davor räumen und bei Glätte streuen. Betriebe und Vermieter müssen zusätzlich Zufahrten, Parkflächen und Zugänge sicher halten. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Sie, früh am Morgen und an Wochenenden, und dokumentieren jeden Einsatz.

Teil unserer Gebäudereinigung für den Landkreis Deggendorf und ganz Niederbayern, aus einer Hand und mit festem Ansprechpartner. Alles zum Einsatz vor Ort: Winterdienst in Deggendorf.

Kurz beantwortet: Winterdienst bei Glanz & Glimmer

Was dazugehört
Schneeräumung von Gehwegen, Einfahrten und Parkplätzen, Streuen bei Glätte, Reif und überfrierender Nässe, Treppenbereiche und Zugänge sichern und Schnee von Terrassen und Außenflächen räumen.
Wo wir reinigen
Deggendorf, Plattling, Osterhofen, Hengersberg, Metten, Grafling und Lalling. Wir fahren von unserer Betriebsstätte in Iggensbach (Landkreis Deggendorf) aus.
Was es kostet
Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
So läuft es ab
Sie fragen per Telefon oder Formular an, wir sehen uns das Objekt kostenlos an, Sie erhalten ein Festpreisangebot, danach reinigen wir zum vereinbarten Termin oder im festen Turnus.
Bewertung
5,0 von 5 Sternen bei 30 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil.
Kontakt
Telefon +49 178 5491340 oder das Anfrageformular auf dieser Seite.
  • Einsätze dokumentiert

    Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Das hilft Ihnen, wenn nach einem Sturz die Frage kommt, ob geräumt und gestreut war.

  • Früh am Morgen

    Wir räumen, bevor Mitarbeiter, Kunden oder Mieter die Wege nutzen. Das Zeitfenster stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

  • Passende Ausrüstung

    Räumgerät und Streumittel richten sich nach der Fläche, vom schmalen Gehweg bis zum Firmenparkplatz.

  • Saisonvertrag oder Abruf

    Fester Saisonvertrag für den ganzen Winter oder Einsatz auf Abruf. Was zu Ihrem Objekt passt, klären wir bei der Besichtigung.

  • Privat und Gewerbe

    Wohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser, Hausverwaltungen und Betriebe mit Parkflächen und Lieferzonen.

  • Salz nur, wo nötig

    Auf Gehwegen und empfindlichem Pflaster setzen wir vor allem abstumpfende Mittel ein und halten uns an örtliche Vorgaben zum Salz.

Winterdienst in Niederbayern: Sicherheit, auf die Sie zählen können

Glätte entsteht oft über Nacht, und morgens müssen die Wege frei sein. Deshalb planen wir die Einsätze nach Wetterlage und Uhrzeit, nicht erst, wenn der Schnee schon liegt. Jede Fläche bekommt das Streumittel, das zum Belag passt.

Für Gewerbetreibende, Vermieter und Hausverwaltungen ist der Winterdienst ein fester Teil der Verkehrssicherungspflicht. Sie gilt an jedem Tag, also auch an Wochenenden und Feiertagen. Diese Tage gehören deshalb zum vereinbarten Umfang. Wir dokumentieren jeden Einsatz, damit Sie nachweisen können, wann geräumt und gestreut wurde.

Was der Winterdienst kostet, hängt von der Fläche, der Lage, der Steigung und dem Modell ab, also Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf. Pauschale Telefonpreise passen dafür selten. Nach einer kurzen, kostenlosen Besichtigung vor dem Winter erhalten Sie einen Festpreis mit klar beschriebenem Umfang.

In Niederbayern hat der Winter zwei Gesichter. In der Donauniederung rund um Deggendorf und Plattling bleibt es oft bei Nässe, Nebel und Reif, die in klaren Nächten zu einer dünnen Eisschicht gefrieren. An den Hängen Richtung Bayerischer Wald fällt mehr Schnee, und er bleibt länger liegen. Beides plant man anders, deshalb schauen wir uns die Lage Ihres Objekts vorher an.

Die rechtliche Seite: Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann für Schäden haften, die dadurch entstehen (§ 823 BGB). Wer die Pflicht an einen Dienstleister überträgt, muss in der Regel noch kontrollieren, ob sie erfüllt wird. Das Einsatzprotokoll macht diese Kontrolle einfach. Was im Einzelfall gilt, hängt von der Satzung oder Verordnung Ihrer Gemeinde und von Ihrem Vertrag ab.

Für viele ist der größte Vorteil schlicht die Uhrzeit. Niemand muss vor sechs Uhr mit der Schaufel vor die Tür, auch nicht ältere Eigentümer oder Vermieter, die nicht im Haus wohnen.

Besonders aufmerksam sind wir an Stellen, an denen Glätte zuerst entsteht: Brücken und Rampen, schattige Nordseiten, Treppen und Gefälle. Ein schneller Wechsel von Regen zu Frost ist in der Donauregion häufig. Dann zählt das Streuen mehr als das Räumen.

Den Winterdienst können Sie vollständig an uns abgeben. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, einen klaren Umfang und ein Protokoll zu jedem Einsatz.

Einsatzgebiet

DeggendorfPlattlingOsterhofenHengersbergMettenGraflingLallingLandkreis DeggendorfNiederbayern

Im Leistungsumfang enthalten

  • Schneeräumung von Gehwegen, Einfahrten und Parkplätzen
  • Streuen bei Glätte, Reif und überfrierender Nässe
  • Treppenbereiche und Zugänge sichern
  • Schnee von Terrassen und Außenflächen räumen
  • Dokumentation der Einsätze mit Datum und Uhrzeit
  • Saisonvertrag oder Einsatz auf Abruf

Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Während der Saison, meist von November bis März, behalten wir die Wetterlage im Blick. Wird Schnee oder Glätte erwartet, planen wir die Einsätze so, dass Ihre Flächen zu Beginn der Räumpflicht Ihrer Gemeinde frei sind. Das genaue Zeitfenster und die Reihenfolge vereinbaren wir vorab mit Ihnen.

Ja. Die Räum- und Streupflicht gilt an jedem Tag, auch samstags, sonntags und an Feiertagen. Diese Tage gehören deshalb zum Umfang, den wir mit Ihnen im Vertrag festlegen.

Vor allem abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Sie geben Halt, ohne Pflaster, Naturstein und Pflanzen anzugreifen. Salz setzen wir nur ein, wo es nötig und erlaubt ist, denn viele Gemeinden schränken Salz auf Gehwegen ein.

Wenn Kapazität frei ist, ja. Besser ist ein Vertrag vor dem ersten Schnee. Dann können wir die Flächen in Ruhe ansehen, Engstellen und Stolperkanten festhalten und Ihr Objekt fest in die Einsatzplanung aufnehmen.

Ja, unsere Arbeiten sind über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Details nennen wir Ihnen gern im Angebot.

Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Anfrageformular. Hilfreich sind Größe und Art der Flächen (Gehweg, Zufahrt, Parkplatz), die Lage mit eventueller Steigung und ob Sie einen Saisonvertrag oder Einsätze auf Abruf möchten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 30 Minuten zurück. Nach einer kurzen, kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis.

Weitere Leistungen

Alles aus einer Hand, mit demselben Ansprechpartner.