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Reinigung steuerlich absetzen: §35a Schritt für Schritt

3. Juni 2026
10 min Lesezeit
Verfasst von Georgios Tsachidis
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Viele zahlen für die Reinigung – und verschenken dabei jedes Jahr bares Geld ans Finanzamt. Dabei ist die Sache einfach: Professionelle Reinigung im Haushalt kannst du von der Steuer absetzen – 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro pro Jahr, direkt von deiner Steuerschuld. Geregelt ist das in §35a Einkommensteuergesetz (EStG), und es gilt für Eigentümer wie Mieter.

In diesem Ratgeber zeigt Glanz & Glimmer, welche Reinigung absetzbar ist, welche Voraussetzungen das Finanzamt verlangt, wie du es Schritt für Schritt einträgst – und wie viel du konkret zurückbekommst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber die Grundlagen an die Hand.

20 %der Arbeitskosten direkt zurück
4.000 €max. Steuerersparnis pro Jahr
§35a EStGhaushaltsnahe Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
  • 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld – bis 4.000 € pro Jahr (§35a EStG)
  • Absetzbar: Haushaltsreinigung, Fensterreinigung, Gartenpflege, Winterdienst
  • Pflicht: ordnungsgemäße Rechnung + Zahlung per Überweisung – Barzahlung zählt nicht
  • Auch Mieter können haushaltsnahe Dienste aus der Nebenkostenabrechnung absetzen

Welche Reinigung ist steuerlich absetzbar?

Absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung ist jede Reinigung, die im eigenen Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht wird – also Tätigkeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde. Das deckt fast das komplette Spektrum von Glanz & Glimmer ab.

Haushalts- & Grundreinigung

Regelmäßige Wohnungsreinigung, Grundreinigung und Unterhaltsreinigung im eigenen Zuhause – voll absetzbar.

Fensterreinigung

Professionelle Fensterreinigung am eigenen Wohnhaus zählt als haushaltsnahe Dienstleistung.

Gartenpflege

Rasenmähen, Heckenschnitt und Pflege der Außenanlagen am bewohnten Grundstück sind absetzbar.

Winterdienst

Schneeräumung und Streudienst auf dem eigenen Gehweg – auch das fällt unter §35a EStG.

Wichtig: Absetzbar ist nur der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkostenanteil – nicht das verbrauchte Material. Deshalb muss die Rechnung beides getrennt ausweisen. Genau das macht Glanz & Glimmer auf jeder Rechnung.

Welche Voraussetzungen verlangt das Finanzamt?

Damit der Abzug funktioniert, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Wer eine davon übersieht – meist die Überweisung – verliert den kompletten Steuervorteil, egal wie hoch die Rechnung war.

Ordnungsgemäße Rechnung

Mit getrennt ausgewiesenem Arbeits- und Materialanteil. Ohne diese Trennung erkennt das Finanzamt nichts an.

Zahlung per Überweisung

Auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung wird grundsätzlich nicht anerkannt – auch nicht mit Quittung.

Im eigenen Haushalt

Die Leistung muss im eigenen Haushalt oder auf dem bewohnten Grundstück erbracht werden.

Der häufigste Fehler

Barzahlung killt den Steuervorteil. Wer die Putzkraft oder Reinigungsfirma bar bezahlt, bekommt vom Finanzamt keinen Cent zurück – selbst mit Rechnung und Quittung. Der Geldfluss muss über ein Konto nachweisbar sein. Deshalb akzeptiert Glanz & Glimmer ausschließlich Überweisung.

Rechenbeispiel: Wie viel bekomme ich zurück?

Konkrete Zahlen machen es greifbar. Der entscheidende Punkt: Die 20 Prozent werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Die Ersparnis ist also voll wirksam, unabhängig vom Steuersatz.

PositionBetrag
Haushaltsreinigung pro Jahr (Beispiel)2.400 €
davon Arbeitskosten (Lohnanteil)ca. 2.000 €
20 % davon= 400 € Steuererstattung
Maximal pro Jahr möglich4.000 € (bei 20.000 € Arbeitskosten)

In diesem Beispiel kostet die Reinigung effektiv also nicht 2.400 €, sondern nur 2.000 € – die restlichen 400 € holst du dir über die Steuererklärung zurück. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell.

Schritt für Schritt: So trägst du es in die Steuererklärung ein

Der Abzug nach §35a EStG ist in der Steuererklärung schnell erledigt – er gehört in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". In vier Schritten bist du durch.

SchrittWas zu tun ist
1. Rechnungen sammelnAlle Reinigungsrechnungen des Jahres mit getrenntem Lohnausweis bereitlegen
2. Arbeitskosten addierenNur den Arbeits-/Lohnanteil aller Rechnungen zusammenrechnen
3. In Anlage eintragenBetrag bei „Haushaltsnahe Dienstleistungen" (§35a Abs. 2) eintragen
4. Belege aufbewahrenRechnungen und Kontoauszüge für mögliche Nachfragen aufheben

Das Finanzamt zieht die 20 Prozent dann automatisch von deiner Steuerschuld ab. Du musst die Belege nicht mitschicken, aber auf Nachfrage vorlegen können – deshalb gut aufbewahren.

Können auch Mieter Reinigung absetzen?

Ja – und das wird oft übersehen. Mieter können die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen anteilig absetzen: Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst. Voraussetzung ist, dass der Vermieter diese Kosten getrennt ausweist oder eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Auch hier gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Wer als Vermieter eine Firma wie Glanz & Glimmer beauftragt, die sauber getrennte Rechnungen stellt, macht seinen Mietern dieses Steuersparmodell überhaupt erst zugänglich – ein echtes Plus bei der Vermietung.

Warum Glanz & Glimmer für steuerlich absetzbare Reinigung?

Glanz & Glimmer ist die regional verankerte Reinigungsfirma in Deggendorf und ganz Niederbayern, die alle Voraussetzungen für den Steuerabzug von Haus aus erfüllt – damit du dir 20 Prozent der Arbeitskosten mühelos zurückholst.

Rechnung mit Lohnausweis

Jede Rechnung weist Arbeits- und Materialanteil getrennt aus – genau so, wie es das Finanzamt verlangt.

Zahlung per Überweisung

Wir akzeptieren ausschließlich Überweisung – damit dein Steuervorteil garantiert anerkannt wird.

Volles Leistungsspektrum

Haushaltsreinigung (ab 38 €/Std.), Fensterreinigung (ab 10 €/m²), Gartenpflege und Winterdienst – alle absetzbaren Leistungen aus einer Hand.

Bis 4.000 € zurück

Mit der richtigen Rechnung holst du dir 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld zurück.

Vollständig versichert

Betriebshaftpflicht inklusive, geschultes Personal, umweltfreundliche Mittel nach deutschen Standards.

Antwort in 30 Minuten

Anfrage gestellt, Festpreis erhalten – in der Regel innerhalb von 30 Minuten im gesamten Landkreis Deggendorf.

Häufige Fragen zum steuerlichen Absetzen von Reinigung

Kann man Reinigungskosten von der Steuer absetzen?+
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld. Absetzbar sind Haushaltsreinigung, Fensterreinigung, Gartenpflege und Winterdienst – bei ordnungsgemäßer Rechnung und Zahlung per Überweisung.
Wie viel kann ich pro Jahr absetzen?+
20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro pro Jahr (entspricht 20.000 Euro Arbeitskosten). Nur der Lohn-, Maschinen- und Fahrtkostenanteil zählt, nicht das Material. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Welche Voraussetzungen gelten?+
Eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrenntem Arbeits- und Materialanteil, Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung) und Leistung im eigenen Haushalt. Glanz & Glimmer erfüllt alle drei Bedingungen automatisch.
Können auch Mieter absetzen?+
Ja. Mieter können die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung anteilig absetzen – Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst. Voraussetzung ist ein getrennter Ausweis durch den Vermieter. Auch hier: 20 Prozent, max. 4.000 Euro pro Jahr.
Stellt Glanz & Glimmer passende Rechnungen aus?+
Ja. Wir stellen für jede Leistung eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeits- und Materialanteil aus und akzeptieren ausschließlich Überweisung – genau so, wie es das Finanzamt für den Abzug nach §35a EStG verlangt.

Reinigung beauftragen – und 20 % zurückholen

Professionelle Reinigung muss nicht teuer sein – mit dem Steuervorteil nach §35a EStG holst du dir 20 Prozent der Arbeitskosten direkt zurück. Voraussetzung ist nur eine Reinigungsfirma, die ordnungsgemäße Rechnungen stellt und Überweisung akzeptiert.

Glanz & Glimmer erfüllt alle Voraussetzungen von Haus aus – mit getrenntem Lohnausweis auf jeder Rechnung. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an, in der Regel antworten wir innerhalb von 30 Minuten.

Steuerlich absetzbare Reinigung anfragen

Glanz & Glimmer stellt Rechnungen mit getrenntem Lohnausweis und akzeptiert Überweisung – damit Sie 20 % der Arbeitskosten nach §35a EStG zurückholen. Haushalts-, Fenster-, Gartenreinigung & Winterdienst in Deggendorf und ganz Niederbayern. Antwort in 30 Minuten.

+49 176 43156773
VersichertFestpreisAntwort in 30 Min
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Georgios Tsachidis

Gründer & Geschäftsführer, Glanz & Glimmer GbR

Als Gründer von Glanz & Glimmer verfügt Georgios über umfassende Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Deggendorf. Mit seinem Team betreut er Privat- und Geschäftskunden in Niederbayern und ganz Bayern.

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