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Hausverwaltung Reinigung: Gemeinschaftsflächen im Vertrag

27. September 2026
9 min Lesezeit
Verfasst von Georgios Tsachidis
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Treppenhaus mit Geländer in einem modernen Mehrfamilienhaus

Eine Hausverwaltung wird selten wegen der Reinigung angerufen, solange alles läuft. Sie wird angerufen, wenn im Treppenhaus seit zwei Wochen Laub liegt, der Müllplatz im Sommer riecht oder die Tiefgarage nach dem Winter voller Streusplitt ist. Jede dieser Beschwerden landet auf demselben Schreibtisch, und jede kostet Zeit, die eigentlich für Abrechnung und Eigentümerversammlung eingeplant war.

Dieser Beitrag zeigt, welche Flächen in einen Objektvertrag gehören, welche Takte in der Praxis funktionieren, was die Reinigung bei Glanz & Glimmer kostet und welche Positionen sich als Betriebskosten weitergeben lassen. Geschrieben für Verwalter und WEG-Beiräte in Deggendorf, Plattling, Osterhofen und ganz Niederbayern.

ab 38 €/Std.Unterhaltsreinigung im Objekt
1 Vertragfür alle Objekte der Verwaltung
30 MinAntwort auf Ihre Anfrage
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Jede Fläche braucht einen eigenen Takt im Vertrag: Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Müllplatz, Außenanlage
  • Treppenhaus je nach Belegung wöchentlich bis 14-tägig, Erdgeschoss immer häufiger als die oberen Etagen
  • Laufende Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst sind umlagefähige Betriebskosten, Sonderreinigungen nicht
  • Glanz & Glimmer übernimmt mehrere Objekte über einen Vertrag ab 38 €/Std., mit einem Ansprechpartner

Was die Hausverwaltung beauftragt

In den Reinigungsvertrag gehört alles, was keinem einzelnen Mieter oder Eigentümer allein zugeordnet ist. Das klingt eindeutig, ist es in der Praxis aber selten: Der Kellergang gilt als Gemeinschaftsfläche, der Kellerverschlag nicht. Der Fahrradraum ja, der Stellplatz des einzelnen Eigentümers nein. Genau an diesen Grenzen entstehen später die Diskussionen, die eine Verwaltung ausbaden muss.

Deshalb sollte ein Objektvertrag jede Fläche einzeln benennen und mit einem eigenen Takt versehen, statt pauschal von Gemeinschaftsflächen zu sprechen. Ein Satz wie „Reinigung der Allgemeinflächen nach Bedarf" ist kein Vertragsinhalt, sondern eine offene Rechnung an die nächste Eigentümerversammlung. Wer stattdessen sechs Zeilen mit sechs Frequenzen im Vertrag stehen hat, kann jede Beschwerde in zwei Minuten beantworten.

Treppenhaus und Flure

Stufen, Podeste, Geländer, Handläufe, Lichtschalter und Fensterbänke. Die meistgenutzte Fläche im Haus und die, an der Qualität zuerst auffällt.

Eingang und Briefkasten

Windfang, Sauberlaufmatte, Klingeltableau und Briefkastenanlage. Der erste Eindruck für jeden Interessenten bei einer Besichtigung.

Keller, Waschküche, Speicher

Gänge, Trockenraum und Fahrradraum. Hier reicht meist ein monatlicher Takt, dafür mit Spinnweben und Bodenreinigung.

Tiefgarage und Stellplätze

Fahrgassen, Rampe und Entwässerungsrinnen. Nach dem Winter kommt eine Sonderrunde für Streusplitt und Salzränder dazu.

Müllplatz und Tonnen

Standfläche kehren, Tonnen bei Bedarf ausspülen. Im Sommer die Position, die am schnellsten zu einer Beschwerde führt.

Außenanlage und Zuwege

Gehwege, Grünstreifen, Laub im Herbst. Läuft bei uns über die Gartenpflege und passt in denselben Objektvertrag.

Zwei Positionen werden regelmäßig vergessen und tauchen dann als Zusatzrechnung auf. Die erste sind die Treppenhausfenster: Sie gehören nicht automatisch zur Unterhaltsreinigung, sondern laufen als Glasfläche mit ab 10 €/m². Die zweite ist der Winterdienst, der eine eigene Verkehrssicherungspflicht mitbringt und deshalb in einen eigenen Vertragspunkt gehört, nicht in eine Nebenzeile.

Treppenhaus als Kernleistung

Das Treppenhaus entscheidet, wie ein Objekt wahrgenommen wird, und es ist die Fläche, an der eine Verwaltung ihre Reinigungsfirma misst. Der übliche Takt liegt zwischen wöchentlich und 14-tägig. Ausschlaggebend ist nicht die Zahl der Wohnungen, sondern wie viele Menschen täglich durch das Haus laufen und was sie von draußen mitbringen.

Innerhalb eines Hauses ist die Belastung außerdem ungleich verteilt. Das Erdgeschoss nimmt den gesamten Straßenschmutz auf, im ersten Stock kommt davon noch die Hälfte an, ab dem dritten Stock kaum noch etwas. Ein sinnvoller Vertrag bildet das ab: Erdgeschoss und erstes Podest bei jedem Durchgang nass, die oberen Etagen im Wechsel. Das spart Zeit, ohne dass es jemand sieht, und genau darum geht es bei einem Objekt, das über Jahre laufen soll.

ObjekttypTreppenhausKeller, Müllplatz
4 bis 6 Parteien, ruhige Lagealle 14 Tagemonatlich
8 bis 12 Parteienwöchentlichmonatlich, Müllplatz 14-tägig
Ab 15 Parteien oder Aufzugwöchentlich, EG zusätzlich14-tägig
Mit Gewerbe im Erdgeschoss2× wöchentlichwöchentlich

Wo die Zuständigkeit zwischen Mieter und Vermieter genau verläuft und wann eine Kehrwoche im Mietvertrag überhaupt wirksam vereinbart ist, haben wir im Beitrag Treppenhausreinigung: Mieter oder Vermieter ausführlich aufgeschlüsselt.

Tiefgarage, Müllplatz und Außenanlage

Diese drei Flächen verursachen zusammen mehr Beschwerden als das Treppenhaus, obwohl sie deutlich seltener gereinigt werden. Der Grund ist, dass ihr Zustand nicht schleichend, sondern sprunghaft kippt: Der Müllplatz ist an einem heißen Julitag von einem Tag auf den anderen ein Problem, die Tiefgarage nach dem ersten Tauwetter.

In der Tiefgarage ist der Winter der eigentliche Kostentreiber. Autos tragen Streusalz und Splitt hinein, beides bleibt liegen, wird zu Staub gefahren und setzt sich an Wänden und Fahrzeugen ab. Eine gründliche Kehrung im März, wenn die Streuperiode vorbei ist, erspart die Diskussion über verschmutzte Autos im Frühjahr. Die Entwässerungsrinnen gehören dabei mit kontrolliert, weil ein verstopfter Ablauf im Sommergewitter teuer wird.

Beim Müllplatz geht es weniger um Optik als um Ungeziefer. Ausgelaufene Flüssigkeit auf der Standfläche zieht innerhalb weniger Tage Fliegen an, und was einmal in den Fugen sitzt, bekommt man mit dem Besen nicht mehr heraus. Ein regelmäßiger Durchgang mit Reinigung der Standfläche kostet wenige Minuten und verhindert den Fall, in dem plötzlich ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden muss.

Die Außenanlage läuft bei uns über die Gartenpflege und wird mit 80 bis 150 € pro Monat in der Saison kalkuliert. Der Herbst ist dabei der kritische Punkt: Nasses Laub auf einem Gehweg ist rutschig, und die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Zusammen mit dem Winterdienst, den wir über einen Jahresvertrag zwischen 400 und 1500 € abbilden, ergibt das eine durchgehende Abdeckung von Oktober bis März.

Kosten für Gemeinschaftsflächen

Glanz & Glimmer rechnet die Unterhaltsreinigung mit ab 38 €/Std. ab. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit acht Parteien und drei Etagen liegt ein Durchgang je nach Vertragsumfang bei etwa ein bis zwei Stunden. Der Stundensatz ist für eine Verwaltung die ehrlichere Größe als ein pauschaler Objektpreis, weil sich Umfang und Takt über die Jahre ändern, ohne dass der Vertrag neu verhandelt werden muss.

Die folgende Rechnung zeigt ein reales Objekt in der Größenordnung, die uns am häufigsten anfragt: acht Wohnungen, drei Etagen, Keller, Müllplatz und ein kleiner Grünstreifen vor dem Haus. Alle Positionen sind Nettowerte und dienen der Orientierung, den verbindlichen Festpreis nennen wir nach der Objektbesichtigung.

PositionTaktAnsatz
Treppenhaus, 3 Etagenwöchentlichca. 1,5 Std. × 38 €
Keller und Waschküchemonatlichca. 1 Std. × 38 €
Müllplatz14-tägigca. 0,5 Std. × 38 €
Treppenhausfenster2× jährlichab 10 €/m²
Grünstreifen und ZuwegeSaison80 bis 150 €/Monat
WinterdienstJahresvertrag400 bis 1500 €

Was den Preis nach oben treibt, sind selten die Quadratmeter. Es sind Aufzüge, deren Kabine und Schienen eigens gereinigt werden, Objekte ohne Wasseranschluss im Keller, sehr enge Zeitfenster und Häuser, in denen der Zugang jedes Mal neu organisiert werden muss. Deshalb fragen wir bei der Besichtigung nach Schlüsselregelung und Wasseranschluss, bevor wir eine Zahl nennen.

Umlage auf die Nebenkosten

Die laufende Reinigung von Gemeinschaftsflächen ist umlagefähig. Sie zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten, ebenso wie Gartenpflege und Winterdienst. Voraussetzung sind zwei Dinge: eine Vereinbarung im Mietvertrag, die die Umlage überhaupt eröffnet, und eine Rechnung, die die Leistung nachvollziehbar ausweist.

Die Grenze verläuft zwischen laufend und einmalig. Eine wöchentliche Treppenhausreinigung ist laufend und damit umlagefähig. Eine Grundreinigung nach einem Wasserschaden, eine Bauendreinigung nach der Sanierung oder die Entrümpelung eines Kellergangs sind einmalige Maßnahmen und bleiben beim Eigentümer. Wer beides in einer Sammelrechnung zusammenfasst, riskiert, dass die gesamte Position in der Abrechnung gekippt wird.

Praktisch heißt das: getrennte Rechnungen für laufende und einmalige Leistungen. Wir stellen Objektrechnungen deshalb nach Positionen aus, sodass sich jede Zeile direkt in die Nebenkostenabrechnung übertragen lässt. Welche Positionen im Detail durchgehen und welche regelmäßig beanstandet werden, steht in unserem Beitrag Reinigungskosten in den Nebenkosten.

Glanz & Glimmer Klartext

Der teuerste Fehler in einem Objektvertrag ist die Formulierung „nach Bedarf". Sie klingt flexibel, bedeutet aber, dass Mieter, Eigentümer und Dienstleister drei verschiedene Vorstellungen vom selben Satz haben. Feste Takte je Fläche sind unbequemer zu verhandeln und lösen anschließend das Problem, um das sich sonst jede Eigentümerversammlung dreht.

Warum Glanz & Glimmer als Partner?

Glanz & Glimmer ist eine regional verankerte Reinigungsfirma aus Iggensbach im Landkreis Deggendorf und übernimmt für Hausverwaltungen und WEG die komplette Objektbetreuung: Unterhaltsreinigung ab 38 €/Std., Glasflächen ab 10 €/m², Gartenpflege und Winterdienst aus derselben Hand. Wir arbeiten seit 2023 und sind mit 4,9 Sternen bei über 30 Google-Bewertungen bewertet.

Ein Ansprechpartner

Alle Objekte einer Verwaltung laufen über einen Vertrag, eine Nummer und eine Rechnungsstelle. Kein Abstimmen zwischen vier Dienstleistern.

Feste Takte je Fläche

Jede Fläche steht mit eigenem Rhythmus im Vertrag. Bei einer Beschwerde ist in zwei Minuten geklärt, was vereinbart war.

Winterdienst inklusive

Räumen und Streuen über den Jahresvertrag von 400 bis 1500 €. Die Verkehrssicherungspflicht ist damit lückenlos abgedeckt.

Abrechnung nach Positionen

Laufende und einmalige Leistungen getrennt ausgewiesen, damit sich jede Zeile direkt in die Nebenkostenabrechnung übertragen lässt.

Vollständig versichert

Betriebshaftpflicht inklusive. Ein Schaden im Treppenhaus oder in der Tiefgarage ist abgedeckt, ohne dass die WEG einspringt.

Antwort in 30 Minuten

Auf Anfragen melden wir uns in der Regel innerhalb von 30 Minuten zurück. Aus Iggensbach im Landkreis in unter 25 Minuten vor Ort.

Für Verwaltungen mit mehreren Häusern im Landkreis ist der eigentliche Gewinn nicht der Stundensatz, sondern die Reduktion der Schnittstellen. Wenn Treppenhaus, Glas, Grünpflege und Winterdienst bei einem Betrieb liegen, gibt es bei einer Beschwerde genau eine Nummer und keine Zuständigkeitsfrage. Das ist der Punkt, an dem sich Verwaltungsaufwand messbar reduziert.

Häufige Fragen zur Objektreinigung

Welche Flächen gehören in den Reinigungsvertrag?+
Alles, was keinem einzelnen Mieter oder Eigentümer allein zugeordnet ist: Treppenhaus mit Podesten und Geländern, Eingang und Briefkastenanlage, Keller- und Speichergänge, Waschküche und Trockenraum, Tiefgarage, Müllplatz und die Außenanlagen mit Zuwegen. Jede dieser Flächen sollte mit einem eigenen Takt im Vertrag stehen, sonst entsteht Streit über den Umfang.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?+
Üblich sind wöchentlich bis alle 14 Tage. Entscheidend ist nicht die Wohnungszahl, sondern die tägliche Durchgangsfrequenz. Sechs Parteien in ruhiger Lage kommen mit 14 Tagen aus, zwanzig Parteien mit Aufzug und Gewerbe im Erdgeschoss brauchen wöchentlich oder häufiger. Das Erdgeschoss verschmutzt dabei immer schneller als die oberen Etagen.
Was kostet die Reinigung der Gemeinschaftsflächen?+
Glanz & Glimmer rechnet die Unterhaltsreinigung ab 38 €/Std. ab. Ein Mehrfamilienhaus mit acht Parteien und drei Etagen liegt je nach Umfang bei ein bis zwei Stunden pro Durchgang. Treppenhausfenster kommen mit ab 10 €/m² dazu, Gartenpflege mit 80 bis 150 € pro Monat in der Saison, der Winterdienst über einen Jahresvertrag von 400 bis 1500 €.
Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?+
Ja, die laufende Reinigung zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, ebenso Gartenpflege und Winterdienst. Voraussetzung sind eine Vereinbarung im Mietvertrag und eine nachvollziehbare Rechnung. Einmalige Maßnahmen wie eine Grundreinigung nach Wasserschaden oder eine Bauendreinigung sind dagegen nicht umlagefähig und bleiben beim Eigentümer.
Können mehrere Objekte über einen Vertrag laufen?+
Ja, und genau darin liegt für Verwaltungen der Hauptvorteil. Alle Häuser laufen über einen Vertrag, einen Ansprechpartner und eine Rechnungsstelle, statt über vier einzelne Dienstleister. Glanz & Glimmer betreut aus Iggensbach den Landkreis Deggendorf und die Nachbarlandkreise mit unter 25 Minuten Anfahrt, Antwort auf Anfragen in der Regel in 30 Minuten.

Jetzt Objektbetreuung anfragen

Schicken Sie uns die Objektdaten: Anzahl der Parteien, Etagen, ob Keller, Tiefgarage und Müllplatz dazugehören und welche Takte Sie sich vorstellen. Wir sehen uns das Objekt an und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis, aufgeschlüsselt nach Positionen, damit Sie ihn direkt in die Nebenkostenabrechnung übernehmen können. In der Regel antworten wir innerhalb von 30 Minuten.

Gemeinschaftsflächen zum Festpreis betreuen lassen

Glanz & Glimmer übernimmt Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Müllplatz und Außenanlage ab 38 €/Std. – für Hausverwaltungen und WEG in Deggendorf, Plattling, Osterhofen und ganz Niederbayern. Voll versichert, ein Ansprechpartner, Antwort in 30 Minuten.

+49 176 43156773
VersichertFestpreisAntwort in 30 Min

Georgios Tsachidis

Gründer & Geschäftsführer, Glanz & Glimmer GbR

Als Gründer von Glanz & Glimmer verfügt Georgios über umfassende Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Deggendorf. Mit seinem Team betreut er Privat- und Geschäftskunden in Niederbayern und ganz Bayern.

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